Tarifinformation

e-card muster
E-card ersatzbeleg muster

Wichtige Informationen zur Abrechnung und Behandlung

 

Bitte bringen Sie als Versicherungsnachweis ihre E-Card mit.

Bei EU-Bürgern benötigen wir die jeweilige Versicherungskarte des Landes.

Bei vorliegendem Versicherungsnachweis ohne E-Card bringen Sie bitte einen E-Card Ersatzbeleg Ihres Versicherungsträges mit.

Bei nicht vorliegendem Versicherungsnachweis, nicht EU-Bürgern oder darüber hinausgehende Leistungen werden nach der gültigen Privathonorarordnung für Zahnärzte gegen Barzahlung berechnet.

Bankomaten befinden sich in der Nähe.

Im Zuge des Notdienstes können nur Leistungen zur Schmerzbehandlung im Rahmen der Sozialversicherung erbracht und abgerechnet werden.